Die Kläger hätten kein grobes oder vorsätzliches Fehlverhalten der französischen Prüfungsstelle Bureau Veritas und der Papenburger Schiffsbauwerft nachweisen können, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Der Untergang der "Estonia" ist das größte Schiffsunglück der europäischen Nachkriegsgeschichte. Damals kamen 852 Menschen ums Leben.
dpa/rkr