Konkret ging es um einen Fall aus den Niederlanden. Die Kläger hatten bei einem Anbieter eine Pauschalreise nach Korfu gebucht und bezahlt. Der Flug wurde mangels Nachfrage wenige Tage vor Reisebeginn annulliert.
Der Reiseanbieter ging kurz darauf pleite. Er zahlte den Klägern ihr Geld nicht zurück. Sie verklagten daraufhin die Fluggesellschaft auf Erstattung. Dem erteilte der Europäische Gerichtshof nun eine Abfuhr.
dpa/cd