Die Vorsitzende Richterin sagte, schutzwürdige Interessen der Opfer würden sonst erheblich verletzt. Deren Namen seien in den Anklageschriften genannt. Ebenso seien die vorgeworfenen Missbrauchstaten im Detail aufgeführt, die gegen die Kinder und Jugendlichen über viele Jahre hinweg verübt worden sein sollen.
Auch Medienvertreter mussten den Saal verlassen, nachdem die Kammer über den Ausschluss beraten hatte. Diesen hatten alle 18 Opferanwälte beantragt.
Angeklagt sind zwei Männer, die viele Jahre lang Jungen und Mädchen in mehreren hundert Fällen teilweise schwer sexuell missbraucht haben sollen. Ein dritter Mann ist angeklagt, weil er via Webcam-Übertragung einige Male zugesehen haben soll.
dpa/sh