Der Europäische Gerichtshof urteilte jetzt, sie sei durch kein legitimes Ziel gerechtfertigt und beeinträchtige die Unabhängigkeit der Richter.
Polens Regierung hatte die Regel bereits im November 2018 nach einer Eilentscheidung des Luxemburger Gerichts aufgehoben. Mit dem Gesetz hatte die Regierungspartei das Renten-Eintrittsalter oberster Richter von 70 auf 65 Jahre gesenkt. Mehr als 20 Juristen waren dadurch zunächst in den Ruhestand geschickt worden. Kritiker warfen der Regierung vor, sie wolle missliebige Richter loswerden.
dpa/mh