Der Richter in Uppsala sagte, da Assange in Großbritannien eine Gefängnisstrafe absitze, sei es möglich, ihn durch Erlass eines sogenannten Ermittlungsbefehls zu befragen.
Die Ermittlungen gegen Assange werden damit aber nicht eingestellt. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2010 eine Frau in Schweden vergewaltigt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte einen europäischen Haftbefehl ausstellen wollen, um eine Auslieferung von Assange an Schweden zu erreichen. Assange hatte sich jahrelang in der ecuadorianischen Botschaft in London verschanzt, um einer Auslieferung an Schweden zu entgehen. Er behauptete, die Vorwürfe in Schweden seien nur ein Vorwand, um ihn festnehmen und an die USA ausliefern zu können.
dpa/est