Verdachtsfälle müssen unverzüglich innerhalb der Kirche gemeldet werden. Außerdem schreibt der Vatikan allen Bistümern vor, innerhalb eines Jahres leicht zugängliche Anlaufstellen für Anzeigen einzurichten.
Die Regeln sollen erst einmal drei Jahre getestet werden. Kritiker und Missbrauchsopfer bemängeln, dass es keine Meldepflicht an staatliche Stellen gibt.
dpa/okr