Sind mit dem Transport erhebliche Unannehmlichkeiten verbunden, dann muss der Verkäufer sich darum kümmern.
Im konkreten Fall ging es um die Klage eines Mannes, der ein Partyzelt per Telefon bestellt hatte. Dieses war seiner Meinung nach fehlerhaft. Er verlangte die Beseitigung des Schadens oder die Lieferung eines neuen Zeltes, ohne die ursprüngliche Ware zurückzusenden oder dies anzubieten.
br/rkr