Die Stadt Lille hatte die Ausweisung damit begründet, dass die aus Rumänien stammenden Roma eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellten. Das Verwaltungsgericht bekräftigte heute eine bereits am Freitag getroffene Entscheidung, wonach die Besetzung eines Geländes keine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstelle. Frankreich hat seit Jahresbeginn mehr als 8000 Rumänen und Bulgaren in ihre Heimat ausgeflogen. Die Rückführungen stoßen seit Wochen im In- und Ausland auf Kritik.
dpa/ok