Der Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte blieben erhalten, unabhängig vom Verhalten des Betroffenen. Das urteilten die höchsten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg.
Außerdem dürften Menschen nach der EU-Grundrechtecharta nicht in ein Land abgeschoben werden, in dem Folter oder unmenschliche sowie erniedrigende Strafen drohen.
Im konkreten Fall wurde unter anderem in Belgien ein Mann aus der Elfenbeinküste wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen verurteilt. Deshalb war ihm die Flüchtlingsanerkennung verweigert worden.
dpa/dop