Die Hamburger Justiz bestätigte entsprechende Informationen des Flugrechtsportals Flightright. In mindestens fünf Verfahren habe Ryanair die Forderungen der Kläger anerkannt. Bislang hatten sich die Iren darauf berufen, dass Streiks laut EU-Fluggastverordnung nicht von der Fluggesellschaft zu vertreten seien und Passagiere daher auch nicht entschädigt werden müssten.
Flightright sieht das anders: Die Airline habe den Arbeitskampf durch jahrelanges Lohndumping und fragwürdige Arbeitsbedingungen selbst heraufbeschworen und hätte eine Eskalation verhindern können. Man habe für mehrere hundert Passagiere an deutschen Gerichten Klage eingereicht. Rechtsexperten vermuten taktisches Verhalten hinter dem Entscheid: Ryanair wolle durch die Anerkennung der Entschädigungszahlungen vermeiden, dass die Frage zur Klärung an den Europäischen Gerichtshof geht.
Ein Urteil des EuGHs hätte bedeutet, dass die Airline gezwungen wäre, alle Streik-Fälle zu entschädigen.
dpa/dop