Geklagt hatte eine Mutter aus Frankreich. Nach der Geburt ihres zweiten Kindes hatte die Frau Erziehungsurlaub in Form einer Teilzeitbeschäftigung. Währenddessen war ihr gekündigt worden.
Die Richter sahen darin auch eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, weil mehr Frauen als Männer nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit arbeiten.
dlf/km