Bei den Spenden geht es um Wahlkampf-Zuwendungen für den heutigen AfD-Chef Jörg Meuthen und den AfD-Europa-Kandidaten Guido Reil in den Landtagswahlkämpfen 2016 und 2017. Die Summe der Strafzahlung entspricht - wie vom Gesetz vorgeschrieben - dem dreifachen Wert der zu Unrecht angenommen Zuwendungen.
Die Bundestagsverwaltung erklärte, das Geld habe von der AfD nicht angenommen werden dürfen, da die Spender damals nicht feststellbar gewesen seien. In beiden Fällen hatte eine Schweizer PR-Agentur Meuthen und Reil mit Werbe-Kampagnen unterstützt.
dpa/mh