Das Berufungsgericht in Lyon gab einem französischen Bauern Recht, der seine schweren Gesundheitsprobleme auf ein inzwischen verbotenes Unkrautvernichtungsmittel (Lasso) zurückführt, das er früher auf seinen Feldern verarbeitet hatte. Das Gericht entschied, dass Monsanto wegen fehlerhafter Produkte verantwortlich sei.
Der Landwirt hatte schon in erster Instanz und in einem Berufungsverfahren vor vier Jahren Recht erhalten, Monsanto hatte dagegen Rechtsmittel eingelegt.
dlf/belga/est