Nach Ansicht der klagenden Firma, aber auch vieler Rechtswissenschaftler, hatte der Europäische Gerichtshof seine Kompetenzen überschritten und sich selbst zum europäischen Gesetzgeber aufgeschwungen. Konkret ging es dabei um eine Sonderregelung bei befristeten Arbeitsverträgen.
Hatte das oberste deutsche Gericht sich 2009 noch die Kompetenz zugebilligt, europäische Gesetze zu überprüfen, ruderte das Gericht heute deutlich zurück und legte sich eine Selbstbeschränkung auf. Karlsruhe will jetzt nur noch aktiv werden, wenn europäische Institutionen ihre Kompetenzen in „schwerwiegender Weise“ überschreiten.
dpa / fs