Danach müssen die Bürger einen neuen Führerschein beantragen, aber keine neue Fahrprüfung absolvieren. Für Führerscheine, die bis 2013 ausgegeben werden, gilt eine Umtauschfrist bis zum Jahr 2033.
Das EU-Parlament hatte die neuen Führerscheine bereits Ende 2006 beschlossen.
dpa/pma