Die Regeln richten sich vor allem an Arbeitskräfte aus den Nachbarländern wie China, Indonesien, Philippinen oder Vietnam.
Ausländer mit einfachen Japanischkenntnissen dürfen demnach bis zu fünf Jahre unter anderem auf dem Bau, in der Landwirtschaft und in der Altenpflege arbeiten. Ihre Familien könnten sie nicht mitbringen. Das wird nur hoch qualifizierten Ausländern gestattet, die beispielsweise im Häuser- und Schiffbau arbeiten.
Angesichts der alternden Bevölkerung und niedrigen Geburtenrate fordert die japanische Wirtschaft seit langem mehr Gastarbeiter.
dpa/jp