Das beschloss ein Berufungsgericht in Paris am Freitag. In einem ersten Verfahren war Bendaoud im Februar letzten Jahres noch freigesprochen worden. Ihm gehörte die Wohnung, in der sich auch Abdelhamid Abaaoud versteckte, der als Drahtzieher der Anschläge von Paris gilt.
Die Verteidigung von Bendaoud erklärte, ihr Mandant sei sich nicht im Klaren darüber gewesen, wer sich in seiner Wohnung befand. Diesem Argument folgte das Berufungsgericht nicht.
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