Der 61-Jährige ist wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angeklagt.
Laut Anklage hat er seinen schwerkranken Patienten im Rahmen einer alternativen Krebstherapie Ende Juli 2016 durch einen Fehler beim Abwiegen eine erheblich überdosierte Infusionslösung verabreicht. Zwei Frauen und ein Mann starben innerhalb weniger Tage nach der Behandlung.
dpa/sh