Die Praxis sei zwar erlaubt, um die Ausübung der Religionsfreiheit zu gewährleisten. Die Richter argumentierten, wenn beim Schlachten aus religiösen Gründen auf eine Betäubung des Tieres verzichtet werde, sei das aber mit dem Tierschutz unvereinbar.
Hintergrund war ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort waren als Halal gekennzeichnete Hacksteaks damit beworben worden, dass sie aus "ökologischer Landwirtschaft" stammen.
dpa/belga/jp