Der ehemalige Oberbauleiter soll beim Bau einer U-Bahn-Haltestelle vor dem Archivgebäude seine Überwachungspflichten verletzt haben.
Bei dem Unglück am 3. März 2009 waren zwei junge Anwohner ums Leben gekommen, es entstand ein Milliardenschaden.
Das Gericht war der Überzeugung, dass der Einsturz durch Fehler bei den Bauarbeiten ausgelöst wurde. Demnach hatten Arbeiter 2005 beim Aushub der Grube einen Gesteinsblock nicht beseitigt, so dass in einer unterirdischen Betonwand eine undichte Stelle entstand.
dpa/est