Das Landgericht Duisburg hatte Mitte Januar vorgeschlagen, das Verfahren gegen sieben Angeklagte ohne Auflagen und gegen drei Angeklagte mit Auflagen einzustellen. Bei einer Einstellung des Verfahrens gilt der Beschuldigte nicht als vorbestraft. Die Unschuldsvermutung gilt fort.
Der Prozess hatte im Dezember 2017 begonnen. Den Angeklagten war unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen worden.
Bei der Loveparade im Juli 2010 in Duisburg waren in einem Gedränge 21 junge Menschen zu Tode gedrückt und mehr als 650 verletzt worden.
dpa/est