Nach Auskunft der Oberstaatsanwaltschaft gab es bereits 2016 Hinweise von zwei Zeugen zum möglichen sexuellen Missbrauch eines Pflegekindes durch den Hauptbeschuldigten. Polizeiliche Ermittlungen habe es aber nicht gegeben.
Jetzt werde geprüft, ob die Polizei nicht weitere Schritte hätte einleiten müssen, kündigte der zuständige Oberstaatsanwalt an.
dpa/sh