Die französische Datenschutzbehörde CNIL stellte Verstöße fest. Unter anderem seien Informationen zur Verwendung der erhobenen Daten und zum Speicher-Zeitraum für die Nutzer nicht einfach zugänglich genug, erklärte die Behörde am Montag. Sie seien über mehrere Dokumente verteilt und Nutzer müssten sich über mehrere Links und Buttons durchklicken. Zudem seien einige der Informationen unklar formuliert.
Außerdem sei die von Google eingeholte Zustimmung zur Anzeige personalisierter Werbung aus ihrer Sicht nicht gültig, weil die Nutzer nicht ausreichend informiert würden, erklärte die CNIL.
Es war die erste Strafe der Behörde nach der Datenschutzgrundverordnung, die seit Ende Mai 2018 gilt. Gemäß der Verordnung können Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden.
dpa/km