Noch genauer hinschauen will der deutsche Inlandsgeheimdienst beim rechtsnationalen "Flügel" und der Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA), die zum Verdachtsfall erklärt wurden.
Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Dadurch wird der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel möglich, allerdings nur sehr eingeschränkt: Beispielsweise ist dann eine Observation gestattet, ebenso das Einholen bestimmter Informationen von Behörden.
Während bei Verdachtsfällen personenbezogene Daten gespeichert werden können, werden bei Prüffällen keine so genannten Personenakten angelegt.
dpa/dlf/est