Sie veröffentlichte ein im Juli erlassenes Urteil eines Schiedsgremiums, das sich mit einer Klage der drei Länder aus dem Jahr 2008 befasst hatte.
Darin wird der EU vorgeworfen, gegen das Handelsabkommen für Informationstechnologie zu verstoßen. Die EU hat Importe aus diesen Ländern, wie etwa LCD-Flachbildschirme, digitale Empfangsgeräte und multifunktionale Faxe und Drucker mit bis zu 14 Prozent hohen Zöllen belegt. Unter anderem argumentierte sie etwa bei den Bildschirmen, es handele sich um Fernsehgeräte, die nicht unter die Zollfreiheit fielen.
Das Schiedsgremium ist zu dem Schluss gekommen, dass die Europäer mit ihrem Vorgehen gegen das internationale Handelsabkommen für Informationstechnologie verstoßen. Die EU wurde nun aufgefordert, die Handelsbestimmungen zu befolgen. Legt sie innerhalb von 60 Tagen keine Berufung ein, muss sie die Zölle streichen.
Durch die Zölle verteuern sich unter anderem LCD-Bildschirme, digitale Empfangsgeräte und multifunktionale Faxe und Drucker aus den drei Ländern.
dpa/jp/km