Die Patente für die Baumwoll-Samen sind gültig, urteilte der Oberste Gerichtshof des Landes am Dienstag in Neu-Delhi. Die Richter kippten damit eine Entscheidung eines lokalen Gerichts.
Im Falle eines Verlusts des Patents hätten dem US-Unternehmen erhebliche Umsatzeinbrüche gedroht. Geklagt hatte ein heimischer Saatgut-Hersteller, nach dessen Auffassung das Patent gegen indisches Gesetz verstößt.
Der Anbau genetisch veränderter Baumwolle ist in Indien ein großes Thema. Die Regierung hatte veränderte Samen erstmals 2003 erlaubt, um die Position auf dem internationalen Markt weiter zu stärken. Indien ist mit einer jährlichen Produktion von 6,2 Millionen Tonnen der weltweit größte Baumwollproduzent.
dpa/dlf/km