In den meisten Ländern werde ungewollter Sex nur dann als Vergewaltigung eingestuft, wenn es zu körperlicher Gewalt, Drohungen oder Zwang kommt.
Die Menschenrechtsorganisation hat dafür die Gesetzeslage in 31 europäischen Ländern untersucht. Demnach haben nur acht von 31 untersuchten Ländern in Europa sogenannte "zustimmungsbasierte Definitionen" von Vergewaltigung in ihren Gesetzen festgelegt. In Belgien, Luxemburg, Deutschland, Schweden, Großbritannien, Irland, Island und Zypern gilt es als Vergewaltigung, wenn Menschen Sex haben, obwohl einer der Beteiligten Nein gesagt hat.
In den rechtlichen Definitionen der übrigen Länder wird laut Amnesty nur bei Gewalt, Androhung von Gewalt oder Zwang von einer Vergewaltigung ausgegangen. "Viele Leute glauben noch immer, es handele sich nicht um Vergewaltigung, wenn das Opfer betrunken oder freizügig gekleidet ist oder sich nicht körperlich wehrt." Dies sei jedoch falsch, so die Organisation: "Sex ohne Zustimmung ist Vergewaltigung, Punkt."
Durch Gesetzesänderungen könnten europäische Regierungen dafür sorgen, dass Frauen nicht mehr anzweifeln, dass die Täter bestraft werden, sagte Anna Blus, die bei Amnesty für Frauenrechte zuständig ist. Schlussendlich biete das auch besseren Schutz vor Vergewaltigungen.
dpa/km