Mit der Bekanntgabe einer weiteren Geldüberweisung an die AfD aus Belgien ist die Partei offensichtlich einem Medienbericht zuvorgekommen. Wie das ARD-Portal tagesschau.de berichtet, hatten WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung, die zuvor die Großspende aus der Schweiz offengelegt hatten, bereits am Wochenende erfahren, dass der Bodensee-Kreisverband von Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel eine Überweisung auch aus Belgien erhalten hatte.
Am Mittwoch hätten sie Weidel um eine Stellungnahme dazu gebeten. Am Abend machte die Bundespartei den Vorgang dann öffentlich. Der Kreisverband hatte bereits 130.000 Euro aus der Schweiz erhalten und erst nach Monaten zurück überwiesen - Parteispenden aus dem Nicht-EU-Ausland sind illegal.
150.000 Euro aus Belgien
Nach der AfD-Mitteilung aus der Nacht zu Donnerstag waren auf dem Konto des Kreisverbands am 13. Februar zudem 150.000 Euro aus Belgien eingegangen, mit dem Absender 'Stichting Identiteit Europa' (Stiftung Identität Europa). Der Vorgang sei geprüft worden. "Allerdings konnte der AfD-Kreisverband Bodenseekreis weder die Spenderidentität noch die Spendermotivation zweifelsfrei feststellen, weshalb er letztlich beschloss, das Geld von 'Stichting Identiteit Europa' nicht anzunehmen", erklärte die Partei.
"Aus diesem Grund erfolgte auch keine Anzeige nach Paragraf 25 Absatz 3 Satz 2 Parteiengesetz, sondern am 09.05.2018 eine Rücküberweisung des Betrages in voller Höhe an den Absender." Der Absatz des Paragrafen regelt, unter welchen Bedingungen Parteien Spenden aus dem Ausland annehmen dürfen, etwa wenn es sich um Spenden aus dem Vermögen eines Deutschen oder anderen EU-Bürgers handelt.
130.000 Euro aus der Schweiz für Weidel
Die Schweizer Spende war ebenfalls an Weidels Kreisverband gegangen, zwischen Juli und September 2017, gestückelt und mit dem Verwendungszweck "Wahlkampfspende Alice Weidel". Das Geld war von der in Zürich ansässigen Firma PWS Pharmawholesale International AG überwiesen worden, "treuhänderisch für einen Geschäftsfreund", wie deren Verwaltungsrat einem Rechercheteam von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung mitgeteilt hatte.
Das Geld aus dem EU-Land Belgien - von wo aus eine Parteispende nicht illegal ist, aber ab 50.000 Euro dem Bundestag gemeldet werden müsste - ging nach den AfD-Angaben im Februar 2018 ein. Nach Weidels Angaben wurde die Schweizer Summe im April zurück überwiesen. Im Mai wurde laut AfD dann die belgische Überweisung zurückgezahlt.
Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte bereits vor dem Bekanntwerden des belgischen Falls erklärt, es gebe einen Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz gegen Weidel. Entsprechende Schreiben - die Voraussetzung für Ermittlungen gegen Abgeordnete - seien am Mittwoch an den Bundestag geschickt worden, teilte die Behörde mit. Ermitteln darf die Staatsanwaltschaft laut den Immunitätsregeln dann nach 48 Stunden, also ab Freitag - falls das Parlament dem nicht widerspricht.
dpa/cd/est