Dies verlautete heute von der EU-Kommission in Brüssel. Die Brüsseler Behörde reagiert damit auf einen Bericht der britischen Tageszeitung 'Financial Times', wonach eine irische Call-Center-Gesellschaft in einer Stellenausschreibung explizied darauf hingewiesen hatte, dass Raucher sich um ausgeschriebene Stellen bei ihnen erst gar nicht zu beweben brauchte. Die irische Regierung musste nach Angaben der 'Financial Times' feststellen, dass die anwerbende Gesellschaft kein nationales Gesetz verletzte. Der belgische Unternehmerverband reageirte heute in einer Stellungnahme auf den Zeitungsbericht mit einer Aufforderung an belgische Arbeitgeber, Rauchern bei der Anwerbung einen Arbeitsplatz nicht zu verweigern.
Diskriminierung von Rauchern bei Stellenausschreibungen verstößt nicht gegen geltendes EU-Recht
Die Diskriminierung von Rauchern bei Stellenausschreibungen verstößt nicht gegen geltendes EU-Recht. Dieses verbiete lediglich Benachteiligungen aufgrund des Alters, von Behinderung, religiöser Überzeugung oder sexueller Orientierung.