Nach dem 158 Jahre alten Gesetz drohten einem Mann bis zu fünf Jahre Haft, wenn er mit der Ehefrau eines anderen Mannes ohne dessen Einverständnis Geschlechtsverkehr hatte. Ein Mann hatte geklagt, dass dies die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen verletze.
"Es ist Zeit zu sagen, dass der Ehemann nicht der Herr seiner Ehefrau ist", heißt es in dem Urteil. "Rechtliche Hoheit eines Geschlechts über das andere Geschlecht ist falsch."
Ehebruch solle aber im Zivilrecht weiter als Scheidungsgrund gelten. Die indische Regierung hatte argumentiert, das Gesetz müsse beibehalten werden, um die Unantastbarkeit der Ehe zu schützen.
dpa/jp