Das hat das Oberste Wahlgericht entschieden - und zwar auf Grundlage eines Gesetzes, das Lula einst selbst eingebracht hat. Es verbietet Vorbestraften, sich für öffentliche Ämter zu bewerben.
Der Linkspolitiker sitzt derzeit eine zwölfjährige Haftstrafe wegen Korruption und Geldwäsche ab. Am Freitag hatte der ehemalige deutsche SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz Lula im Gefängnis besucht.
dpa/rkr