Die Anwältin des US-Außenministeriums, Jennifer Newstead, sagte am Dienstag vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag, dieses Gericht sei nicht zuständig. Es gehe - anders als von der iranischen Seite behauptet - nicht um angebliche Verstöße gegen ein Freundschaftsabkommen aus dem Jahr 1955 zwischen dem damaligen Persien und den USA.
Tatsächlich gehe der Streit mit Teheran um das sogenannte Atomabkommen von 2015. Dieses Abkommen, in dem der Iran auf den Ausbau seiner kerntechnischen Fähigkeiten im Gegenzug für eine Aufhebung westlicher Wirtschaftssanktionen verzichtete, sehe aber ausdrücklich keine Zuständigkeit des UN-Gerichts, sondern einen anderen Schlichtungsmechanismus vor.
Der Iran hat wegen der neuen US-Sanktionen beim Internationalen Gerichtshof eine Einstweilige Anordnung beantragt, mit der ein Verstoß der USA gegen das 63 Jahre alte Freundschaftsabkommen festgestellt werden soll. Die Sanktionen sollten sofort aufgehoben werden.
dpa/est