Dieser war 1980 wegen Mordes an zwei Taxifahrern zum Tode verurteilt worden. Der Giftcocktail enthielt vier Substanzen, darunter das erstmals bei einer Hinrichtung in den USA eingesetzte Fentanyl. Bei zwei weiteren Substanzen hatte Fresenius vermutet, dass es sich um Produkte aus seiner Herstellung handeln könnte.
Der Pharmakonzern war dagegen aus Furcht vor einer Rufschädigung gerichtlich vorgegangen. Die Klage wurde von einem Gericht als unbegründet zurückgewiesen; auch die Berufung scheiterte.
dpa/cd