Die Anträge der bürgerlichen Rechten und linker Parteien gegen die Regierung bekamen bei weitem nicht die erforderliche Mehrheit. Der Abstimmung war eine hitzige Debatte vorhergegangen.
Macron war in die Kritik geraten, weil er lange zu dem Fall geschwiegen hatte; die Opposition warf ihm deshalb Vertuschung vor.
Bei einer Kundgebung zum 1. Mai hatte der damalige Leibwächter Macrons einen Demonstranten verprügelt. Dabei trug er einen Polizeihelm, obwohl er kein Polizist ist. Erst nach Veröffentlichung eines Videos von der Tat nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf.
dpa/jp