Das Landgericht sah die Schuld des als Neonazi bekannten Ralf S. nicht als erwiesen an. Bei dem Anschlag waren damals zehn Sprachschüler verletzt worden. Eine junge Frau verlor ihr ungeborenes Kind.
Dem Angeklagten war zwölffacher Mordversuch aus Fremdenhass vorgeworfen worden.
dpa/rkr