Das oberste EU-Gericht erklärte am Mittwoch in Luxemburg, neuere Methoden der sogenannten gezielten Mutagenese fielen unter die geltenden EU-Regeln. Sie müssen speziell gekennzeichnet werden, bevor sie in die Supermärkte gelangen. Außerdem müssen beispielsweise Pflanzen, die mit den neuen Verfahren erzeugt wurden, vor der Zulassung auf ihre Sicherheit geprüft werden.
Mit Mutagenese werden Verfahren bezeichnet, die es ermöglichen, das Erbgut lebender Organismen ohne Einführung artfremder Gene zu verändern. Mutationen werden stattdessen durch ionisierende Strahlen oder erbgutverändernde Chemikalien herbeigeführt.
dpa/dlf/est