Er könne sich zwar frei bewegen und somit in seine Heimat Schweiz reisen, die ihn als Schweizer nicht ausliefere, da Staaten dies generell mit ihren eigenen Staatsbürgern nicht tun.
Dann aber könnte er im gesamten Schengen-Raum per Haftbefehl ausgeschrieben werden und sich in den 25 Schengen-Ländern nicht mehr frei bewegen. Eine Flucht nach Kanada oder in die USA sei ebenfalls nicht sinnvoll, da mit beiden Ländern ein Auslieferungsabkommen bestehe.
Das Datum für das Strafverfahren steht noch nicht fest. Gestern hatte ein Gericht ihn überraschend aus der U-Haft entlassen, mit der Begründung, es stehe Aussage gegen Aussage, und die Aussage der Klägerin sei nicht frei von Zweifeln. Somit sei der Tatverdacht nicht mehr dringend.
dpa/fs