Betroffen davon sind Menschen aus mehreren überwiegend muslimisch geprägten Ländern: aus dem Iran, Libyen, Somalia, Syrien und dem Jemen. Die Urteilsbegründung ist am Dienstag veröffentlicht worden und fiel mit fünf zu vier Stimmen denkbar knapp aus.
Das erste Einreiseverbot für Menschen aus mehreren islamischen Ländern hatte Trump nur eine Woche nach seinem Amtsantritt am 20. Januar 2017 verhängt und damit weltweit Entsetzen ausgelöst. Es kam zu Chaos an etlichen Flughäfen und massiven Protesten. Ein Bundesrichter stoppte Trumps Erlass schließlich vorläufig.
In den folgenden Monaten kam es zu einer zähen juristischen Auseinandersetzung. Trumps Regierung überarbeitete das Einreiseverbot mehrfach, immer wieder legten Gerichte die verschiedenen Versionen aber auf Eis.
Im vergangenen Dezember war die jüngste Form der Visasperren schließlich in Kraft getreten. Betroffen davon waren neben dem Iran, Libyen, Somalia, Syrien und dem Jemen auch der Tschad. Trumps Regierung hatte argumentiert, diese Länder genügten den Anforderungen der USA für ausreichende Sicherheitsüberprüfungen von Visa-Antragstellern und Informationsaustausch nicht. Der Tschad wurde später wieder von der Liste gestrichen. Beschränkungen gibt es zudem für Nordkorea und Venezuela.
In dem Fall vor dem Supreme Court standen sich nun auf der einen Seite Trumps Regierung und auf der anderen der Bundesstaat Hawaii sowie weitere Kläger gegenüber. Die Gegner bezweifelten die Verfassungsmäßigkeit von Trumps Maßnahme, und warfen ihm vor, seine Kompetenzen überschritten zu haben und Menschen aufgrund ihrer Religion zu diskriminieren.
Die Regierung hingegen erklärte, dass der Präsident weitgehende Befugnisse bei der Einwanderungspolitik habe und dass das überarbeitete Einreiseverbot angemessen und legal sei. Sie erklärte, es beziehe sich auf die nationale Sicherheit, nicht auf Religion.
dpa/km