Dadurch konnten zwischen 2007 und 2015 knapp elf Millionen PKW mit unzulässiger Software-Funktion weltweit verkauft werden. Für VW ergab sich dadurch nach Berechnungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig ein wirtschaftlicher Vorteil von 995 Millionen Euro.
Aus Wolfsburg hieß es am Mittwochabend nur, man werde das Urteil akzeptieren und keine Rechtsmittel einlegen. Man sehe darin einen weiteren wesentlichen Schritt zur Bewältigung der Dieselkrise und bekenne sich damit auch zu seiner Verantwortung.
dpa/mh