Es geht im den Fall eines US-Bürgers, der sich mit seinem rumänischen Mann in Rumänien ansiedeln will. Die beiden hatten 2010 in Brüssel geheiratet und wollten 2012 nach Rumänien ziehen. Sie beantragten ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für den Amerikaner.
Die rumänischen Behörden lehnten mit dem Hinweis ab, der Mann sei in Rumänien nicht "Ehegatte" eines EU-Bürgers, da Rumänien die Homo-Ehe nicht anerkenne. Das Paar klagte, da es wegen Diskriminierung das in der EU verbriefte Recht auf freie Wohnortwahl nicht ausüben könne.
Der Europäische Gerichtshof entschied zu ihren Gunsten. Das unmittelbare und persönliche Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei zu bewegen, würde eingeschränkt, wenn ein Mitgliedsland die in einem anderen EU-Land geschlossenen Ehen nicht anerkenne, befand das Gericht.
Das bedeute aber nicht, dass ein EU-Staat auch im eigenen Recht die Homo-Ehe einführen müsse. Das sei allein Sache des Mitgliedsstaats.
dpa/km