Die Kläger hatten der Behörde vorgeworfen, bei der Umstellung auf ein neues Prüfverfahren für Autoabgase 2016 zu laxe Grenzwerte angesetzt zu haben. Das Gericht entschied jedoch am Freitag in Luxemburg gegen sie. Schäden und persönliche Beeinträchtigung seien nicht nachgewiesen worden.
Im Detail geht es um das neue Prüfverfahren im praktischen Fahrbetrieb, das nach dem Dieselskandal eingeführt wurde. Es soll sicherstellen, dass Autos Schadstoff-Grenzwerte nicht nur im Labor, sondern auch im normalen Straßenverkehr einhalten, und dass Hersteller keine Betrugssoftware zur Manipulation der Tests einsetzen können.
dpa/dop