Demnach sind Airlines nicht automatisch von ihrer Entschädigungspflicht befreit, wenn es wegen tarifrechtlich unerlaubter Arbeitsniederlegungen zu Flugausfällen oder Verspätungen kommt. Vielmehr müsse von Fall zu Fall entschieden werden.
Hintergrund des Verfahrens ist der wilde Streik von Tuifly-Mitarbeitern im Herbst 2016. Damals waren mehr als 100 Flüge gestrichen worden. Viele andere starteten mit erheblichen Verspätungen. Betroffene klagen seitdem auf Ausgleichszahlungen. Ihre Chancen dürften sich nun deutlich verbessert haben.
dpa/sh/mh