Bei der Einführung von Fahrverboten müsse aber die Wahrung der Verhältnismäßigkeit beachtet werden, urteilte das Gericht in Leipzig am Dienstag.
Betroffen von der Entscheidung sind zunächst die Städte Düsseldorf und Stuttgart. Sie hat aber Signalwirkung für viele andere Kommunen, deren Luft zu stark mit Stickoxiden belastet ist.
Die höchsten deutschen Verwaltungsrichter wiesen unter anderem die Revision des Landes Nordrhein-Westfalen gegen ein Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf zurück. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, der Luftreinhalteplan müsse verschärft werden - dabei seien auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen.
Das Land NRW hatte dagegen argumentiert, für einen solchen Schritt brauche man eine neue bundesweite Rechtsgrundlage. Diese Auffassung wiesen die Richter in Leipzig nun unter Verweis auf das EU-Recht zurück.
Der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel kritisierte das Urteil. Damit sei das Problem "auf die Kommunen abgeladen worden", sagte Geisel am Dienstag in Düsseldorf. Das Leipziger Gericht habe keine Rücksicht darauf genommen, "mit welch hohem administrativen und nahezu unlösbarem Aufwand" Fahrverbote verbunden wären. Auch die Überprüfung sei schwierig, solange es keine blaue Plakette gebe.
dpa/rkr/km