Der zuständige EU-Generalanwalt wies am Dienstag die Rechtfertigung der Regierung in Warschau zurück. Ein Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet.
Der Bialowieza-Wald gilt als einer der am besten erhaltenen Naturwälder Europas. Er ist als Natura-2000-Gebiet als Lebensraum für bedrohte Tier- und Vogelarten besonders geschützt. Das bedeutet nach EU-Recht strenge Auflagen für die Forstbewirtschaftung. Die polnische Regierung hatte 2016 trotzdem erlaubt, fast dreimal so viel Holz einzuschlagen wie vorher.
Sie begründete dies mit einer raschen Ausbreitung von Borkenkäfern. Nach offiziellen Angaben wurden im vergangenen Jahr 150.000 Bäume gefällt. Der zuständige EU-Generalanwalt Yves Bot sieht darin einen Verstoß gegen die Habitat- und die Vogelschutzrichtlinie. Polen habe das Natura-2000-Gebiet nicht ausreichend geschützt. Der Holzeinschlag könne die Fortpflanzungsstätten bedrohter Arten beschädigen.
dpa/km