Unter anderem wird die Verjährungsfrist im Kirchenrecht für Missbrauchsdelikte von zehn (gerechnet vom 18. Geburtstag des Opfers an) auf 20 Jahre erweitert. Übergriffe von Priestern auf Geisteskranke werden mit jenen auf Kinder gleichgestellt.
Als "schwerwiegenderes Verbrechen gegen die Sitten" wertet die Glaubenskongregation künftig auch den Besitz und die Verbreitung kinderpornografischen Materials.
In "sehr schwerwiegenden Fällen" einer offenkundigen Straftat können diese dem Papst direkt vorgelegt werden: Das Kirchenoberhaupt entscheidet, ob der Angeklagte aus dem Klerikerstand entlassen wird. Als "schwerwiegend" gilt übrigens auch, eine Frau zur Priesterin zu weihen.
Die neuen Regeln fordern jedoch nicht, dass die Bischöfe Missbrauchsfälle der staatlichen Justiz melden.
Es gehe darum, mit dem kanonischen Recht die schlimmsten Fälle schneller und effektiver bewältigen zu können, erklärte in Rom der Sprecher des Vatikans, Federico Lombardi. Auch Laien könnten als Richter in den Verfahren um Missbrauchfälle hinzugezogen werden. Rom hatte im April zum Höhepunkt des Missbrauchsskandals bereits klargestellt: "Das staatliche Gesetz, das die Anzeige von Verbrechen bei den Behörden betrifft, sollte immer befolgt werden."
Benedikt XVI. hat die neugefassten Normen nicht unterschrieben, so dass es sich nicht um eine «päpstliche Botschaft» handelt. Der Papst überließ dies dem US-Kardinal William Levada, der nach der Wahl von Joseph Ratzinger zum Pontifex 2005 das Amt des Präfekten der Kongregation übernahm.
dw/dpa/ok