Aktuell gibt es im Fach Humanmedizin 62.000 Bewerber für knapp 11.000 Studienplätze. Deshalb gilt ein sogenannter Numerus Clausus: Ein Fünftel der Studienplätze werden an die Interessenten mit den besten Abiturnoten vergeben, ein Fünftel über Wartezeiten und die restlichen vergeben die Universitäten nach eigenen Kriterien.
Laut Gericht muss neu sichergestellt werden, dass es überall in Deutschland standardisierte Eignungsgespräche gibt, die Chancengleichheit der Studierenden sicherstellen.
dpa/jp