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Teilsieg für Trump: Jüngstes Einreiseverbot darf in Kraft treten

05.12.201706:43
  • USA
US-Präsident Donald Trump
Bild: Saul Loeb/AFP

Seit Januar läuft in den USA ein juristisches Tauziehen um Donald Trumps Einreiseverbote. Nun hat seine Regierung vor dem Supreme Court einen kleinen Sieg errungen. Aber das letzte Wort in dieser Sache ist immer noch nicht gesprochen.

Im Streit über das Einreiseverbot für Menschen aus sechs überwiegend muslimischen Ländern hat die Regierung von US-Präsident Donald Trump vor dem Obersten Gerichtshof einen Teilsieg errungen. Der Supreme Court gab am Montag einem Antrag der Regierung statt und hob Anordnungen von unteren Instanzen auf. Das Einreiseverbot darf damit vorerst in Kraft treten, die gerichtlichen Auseinandersetzungen gehen aber weiter.

Vor nachgeordneten Gerichten laufen noch Verfahren gegen die Maßnahme. Manche Beobachter werteten die Entscheidung des Supreme Court aber als Signal, dass das Gericht die jüngste Version des Einreiseverbotes letztendlich billigen könnte. Lediglich zwei der neun Richter, die beiden liberalen Juristinnen Ruth Bader Ginsburg und Sonia Sotomayor, waren dagegen, dem Antrag der Regierung stattzugeben und die Anordnungen aufzuheben.

Von dem Einreiseverbot betroffen sind Menschen aus dem Iran, Tschad, Libyen, Somalia, Syrien und dem Jemen. Trumps Regierung hatte argumentiert, diese Länder genügten den Anforderungen der USA für ausreichende Sicherheitsüberprüfungen von Visa-Antragstellern und Informationsaustausch nicht.

Trump erklärte Ende September, er wolle mit der Maßnahme die Terrorbedrohung für die USA verringern. Die Beschränkungen gelten auch für Menschen aus Nordkorea. Aus Venezuela sollen mehrere Regierungsmitglieder und ihre unmittelbaren Angehörigen nicht mehr in die USA reisen dürfen.

Die Maßnahme sollte am 18. Oktober in Kraft treten, war aber von Gerichten in Hawaii und Maryland in Teilen blockiert worden. Die Richter argumentierten, dass Menschen aus den betroffenen Ländern mit glaubhaften Beziehungen in die Vereinigten Staaten nicht von einer Einreise abgehalten werden dürften, darunter etwa Großeltern oder Enkel von in den USA lebenden Menschen.

dpa/jp/est

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