Den Schlecker-Kindern hatte eine Tochterfirma gehört, über die Schlecker die gesamte Logistik der Drogeriefilialen abwickelte. Das Gericht sah in ihrem Fall nicht nur den Vorwurf des Bankrotts als erwiesen an, sondern darüber hinaus Beihilfe zum Bankrott, Insolvenzverschleppung und Untreue. Im Fall von Lars beschlossen die Richter zwei Jahre und neun Monate Haft, im Fall von Meike zwei Jahre und acht Monate.
Der frühere Drogeriemarkt-Unternehmer selbst bekam wegen Bankrotts eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Außerdem muss Anton Schlecker eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 150 Euro zahlen.
Schlecker war größte Drogeriemarktkette Europas, sie hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Eine Rettung schlug fehl, etliche tausend Mitarbeiter verloren ihre Jobs.
Vor Gericht ging es um die Frage, wann Schlecker die drohende Zahlungsunfähigkeit erkannt hat oder hätte erkennen müssen. Als sogenannter Einzelkaufmann haftete er mit seinem privaten Vermögen für das Unternehmen.
In zwei Wochen beginnt in Österreich ein Zivilverfahren zu den Schadenersatz-Forderungen.
dpa/fs/km