Das EU-Parlament stimmte am Dienstag mit breiter Mehrheit in Straßburg einem entsprechenden Gesetz zu. Die Mitgliedstaaten müssen nun noch ihr Einverständnis geben, informell haben sie dies aber bereits getan.
Verbraucherschutzbehörden werden damit eine Reihe von Befugnissen an die Hand gegeben - etwa anonyme Testkäufe oder die Anzeige einer ausdrücklichen Warnung vor einer rechtswidrigen Praxis. Gemeint sind etwa langfristige Abonnements, die sich hinter günstigen Lockangeboten verstecken, oder Preise abhängig vom Heimatland des Verbrauchers.
Über ein Warnsystem sollen sich die EU-Länder künftig gegenseitig auf Firmen hinweisen, die im Verdacht stehen, betrügerische Praktiken anzuwenden. Die nationalen Behörden sollen sich untereinander auch bei Ermittlungen helfen, um zu klären, ob tatsächlich Verstöße vorliegen, ob sie weit verbreitet sind oder die gesamte EU betreffen.
dpa/mh