Der Expressdienst DHL hat nach einem Urteil des EU-Gerichts für den Betrieb des Flughafens Leipzig/Halle rechtswidrig millionenschwere Ausbildungsbeihilfen erhalten. Das EU-Gericht bestätigte heute in Luxemburg eine Entscheidung der EU-Kommission von 2008, wonach die Beihilfen von knapp 6,2 Millionen Euro nicht zulässig waren. Nach Ansicht des EU-Gerichts haben die staatlichen Hilfen für das Logistikzentrum den Wettbewerb verzerrt.
dpa/rkr